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Glücksspielstaatsvertrag – der Countdown läuft

By  Last updated: 8th Dezember 2011

Welche Sportart darf’s denn heute sein? Fußball, Eishockey, Formel 1, Handball, Golf, Rugby, Basketball, Tennis, Boxen oder doch lieber Kricket? Wetten, dass die Medien in Zukunft weitere Einnahmequellen verlieren? Am 15. Dezember treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin, um den Staatsvertrag zur künftigen Regelung des Glücksspielwesens in die Wege zu leiten. Darin sollen auch bestimmte Verordnungen zur Werbung der Anbieter enthalten sein.

Sportwetten nur mit Lizenz

Der private Anbieter digibet Sportwetten hält diese Werberegelung allerdings für ziemlich fragwürdig – dieser Schluss wurde aus dem vorliegenden Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages gezogen. Darin steht zum Beispiel, dass Fernseh-Werbung für Sportwetten – vor und auch während der Übertragung von Sportereignissen – verboten ist. Aber wozu gibt es Tablets und Smartphones? Für Wettlustige, also die Zielgruppe der Sportwettenanbieter, eine willkommene Alternative, ihre Wetten während der Fernsehübertragung zu platzieren. Allerdings könnten so nicht lizenzierte Anbieter aus dem Ausland deutschen Anbietern Konkurrenz machen und damit die Butter vom Brot nehmen. Welchen Zweck verfolgt dieser Glücksspielstaatsvertrag nun eigentlich? Darin geht es um die offizielle Erlaubnis, wieder Lotterien und Sportwetten über das Internet anzubieten – allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Das Grundmodell wurde bereits präsentiert, stieß aber nicht allerorten auf Begeisterung. Warum? Gerade mal 20 Lizenzen mit einer Befristung von zunächst sieben Jahren sollen laut Vertrag an private Sportwetten-Anbieter in Deutschland erteilt werden – wobei der Umsatz mit einer Abgabe von fünf Prozent versteuert werden soll. Zunächst war lediglich die Vergabe von sieben Lizenzen geplant, aber da schaltete sich die EU, bzw. Brüssel ein – 20 oder mehr Lizenzen sollten es schon sein. Aber ob das für Online-Wettanbieter tatsächlich noch rentabel ist, bleibt abzuwarten. Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd., ist jedenfalls skeptisch: “Das bedeutet, dass bei den aktuellen Marktbedingungen ein Online-Vertrieb im Prinzip nicht möglich ist.”

Schleswig-Holstein distanziert sich

Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern. Der Vertrag soll bundeseinheitliche Rahmenbedingungen in punkto Glücksspiel schaffen. Er soll Spielsucht bekämpfen und vorbeugen sowie Jugend- und Spielerschutz gewährleisten. Das Bundesland Schleswig-Holstein distanziert sich und möchte die Liberalisierung des Glücksspielmarktes im Alleingang beschreiten: Im Gegensatz zu den übrigen 15 Bundesländern verlangt Schleswig-Holstein eine Besteuerung des Rohgewinns, nicht des Spieleinsatzes. Bei dem neuen Staatsvertrag dreht sich alles nur um Sportwetten – die Bezeichnung “Glücksspielstaatsvertrag” ist also fast ein bisschen irreführen, enthält er doch für Poker- und Casinospiele keine Reglementierungen. Mit Ausnahme Schleswig-Holsteins haben sich die Länder darauf geeinigt, dass Lotto – quasi der Klassiker des Glücksspiels – auch zukünftig nur vom Staat veranstaltet werden darf. Im Juli soll der neue Staatsvertrag voraussichtlich in Kraft treten.





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