Nur wer einen gültigen Angelschein besitzt, der ist auch berechtig in den erlaubten Gewässern zu angeln. Schwarzfischen führt je nach Schwere des Vergehens meist zu einer hohen Geldstrafe, daher gilt: Immer mit Schein fischen gehen.
Nun bekommt der Interessierte jedoch nicht einfach ein Blatt Papier ausgestellt, welches ihm die Erlaubnis gibt Fische zu fangen, sondern er muss vielmehr wie beim Führerschein auch eine spezifische Prüfung dazu ablegen, welche meist ab 13 Jahren gemacht werden kann. In den einzelnen Bundesländern fallen die Prüfungen unterschiedlich schwer aus, doch nachdem der Test bestanden wurde, stellt die zuständige Behörde einen amtlich geltenden Angelschein aus.
Nun fehlt eigentlich nur noch das nötige Zubehör, damit der Fischzug ein voller Erfolg wird. Der Angelshop Berger aus Pulsnitz liefert deutschlandweit Angelausrüstung für Jedermann. (zur Website)
Doch zurück zur Prüfung, im Folgenden wird erklärt, was den potenziellen Angler bei der Prüfung alles erwarten kann.
Bevor es überhaupt zur Prüfung geht, muss zunächst einmal die Schulbank gedrückt werden. Erst wenn die vorgeschriebenen 30 Lehrstunden absolviert sind, ist der baldige Angler erst berechtigt, an dem Test teilzunehmen.
Während des Unterrichts werden folgende Kategorien durchgenommen, aus welchen sich die spätere Prüfung zusammensetzt.
Der genaue Prüfungsablauf kann zwischen den einzelnen Bundesländern leicht variieren.
Die Fragen setzen sich aus den oben genannten Themen zusammen, welche während des Unterrichts tief gehend bearbeitet werden. Der schriftliche Teil besteht aus einzelnen Fragen (meist 60 Stück), welcher im Multiple-Choice-Ankreuzverfahren beantwortet werden muss. Voraussetzung für eine bestandene Prüfung ist, dass mindesten 75% richtig beantwortet wurde.
Bei manchen Prüfungen kommt noch ein praktischer Teil hinzu. Hier kommt es darauf an, ob der Angler weiß, welche Angel für die einzelnen Fische geeignet ist zum Beispiel eine Spinnrute für Hechte, wie er mit den Tieren selber umgeht und wie seine Wurftechnik ist. Hier sind 30 von 100 Punkten erforderlich, damit die Prüfung als bestanden gilt.