Der Begriff der Implantologie stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie “hineinstecken”. Bezeichnen tut er einen Teilbereich der Zahnheilkunde, welcher sich mit dem Einsetzen von Zahnimplantaten beschäftigt. Oralchirurgen, Zahnärzte sowie Fachärzte für Kiefer-, Gesichts-, und Mundchirurgie sind im sogenannten implantologischen Bereich tätig. Zwar ist die Berufsbezeichnung des Implantologen nicht geschützt und wird auch nicht öffentlich rechtlich erteilt, jedoch kann sie durch eine Approbation erlangt werden. Diese kann jeder Zahnarzt erlangen, und der hat damit die uneingeschränkte Erlaubnis Zahnimplantate einzusetzen. Als Zahnimplantate bezeichnet man sozusagen künstliche Zahnwurzeln, welche anstelle von den fehlenden Zähnen in einen Kieferknochen eingesetzt werden.
Als in Deutschland zu ersten Mal von Implantologie gesprochen wurde, war es ungefähr 1969. Trotz des Widerstandes einer Vielzahl an Kieferchirurgen und Universitätskliniken beschlossen einige wenige Zahnärzte, meistens in einer freien Praxis niedergelassen, diese so genannten Zahnimplantate ein. Im Gegensatz zu den Akademikern war die Nachfrage bei der Bevölkerung von vorn herein sehr groß, weshalb diese Praxis sich mit der Zeit auch durchsetzte. Jedoch dauerte es noch einige Jahre, um genau zu sein bis 1982, bis die Implantologie in Deutschland eine wissenschaftliche Anerkennung bekam. 1988 kam es schließlich zur Aufnahme in die zahnärztlichen Leistungen, welche mit der Implantologie verbunden sind, in die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Zunächst einmal handelte es sich um einen Positionskatalog von zehn bescheiden Gebührennummern (GOZ Nr. 900 – 909), dort werden die Leistungen einzeln beschrieben und mit dem Honorar evaluiert.
2006 war es dann so weit, dass geschätzte 5000 bis 7000 Zahnärzte relativ regelmäßig Zahnersätze implantieren. Das macht also 8 – 12 % der 60 000 Zahnärzte in der Bundesrepublik Deutschland aus. Zusätzlich sind die meisten Zahnärzte interdisziplinär tätig, was heißt, dass sie zum Beispiel eng mit implatologisch arbeitenden Kieferchirurgen zusammenarbeiten. Der Kieferchirurg setzt dann die Implantate ein während der Zahnarzt die sogenannte Suprakonstruktion, also den eigentlichen Zahnersatz auf den Implantaten, eingliedert.
Zurzeit ist die Implantologie kein eigenständiges Ausbildungsfach an den deutschen Universitäten, sondern es wird mit der eigentlichen Approbation des Zahnarztes eine allgemeine Erlaubnis erteilt, mit der es möglich ist Zahnheilkunde auszuüben. Die Ausbildungslücke wird normalerweise privat durch diverse Fortbildungsseminare geschlossen. Veranstaltet, oder gesponsert, werden diese durch die fünf großen Fachgesellschaften der Implantologie sowie gemeinsam durch die gesamte Industrie der Implantathersteller. In Zukunft wird die Implantologie weiterhin stark in Deutschland präsent sein, und das nicht ohne Grund, denn die in Deutschland eingehaltenen Qualitätsstandards garantieren die maximal mögliche Sicherheit für die Patienten.