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Die Kinderzulage der Riester Rente

By  Last updated: 2nd Dezember 2012

Bei der Riester Rente gibt es vor allem Familien mit Kindern viele Vorteile. Dabei erhalten sie die Kinderzulage für jedes Kind und in jedem Jahr. Unterschieden wird hierbei jedoch nach Geburtsjahr des jeweiligen Kindes. Sofern die Kinder noch vor dem 01.01.2008 geboren worden sein sollten, erhält ein begünstigtes Elternteil 185 Euro als zusätzliche Förderung vom Staat dazu. Etwas höher fällt der Zuschuss, mit 300 Euro jährlich, für nach 2008 geborene Kinder aus.

Wer erhält die Kinderzulage

Die Riester Rente Kinderzulage erhält das jenige Elternteil, das auch das Kindergeld erhält. Prinzipiell ist dies die Mutter des Kindes. Sofern die Mutter allerdings selbst keine Riester Rente besparen sollte, hat sie die Möglichkeit den Vater des Kindes zum Erhalt zu bemächtigen. Probleme gibt es allerdings dann, wenn beide Elternteile einen Vertrag abgeschlossen haben.

Beide Elternteile sorgen vor

Da in der Regel die Mutter des Kindes Anspruch auf die Zulage hat, erhält auch sie die Kinderzulage. Empfehlenswert ist dies daher, weil sie so im Alter eine höhere Auszahlung erhalten wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass bei mehreren Kindern auch der Ehemann begünstigt wird. So können die Zulagen im Prinzip aufgeteilt werden. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch, dass auch derjenige die Altersvorsorgezulage erhält, der selbst einen geringeren Anspruch erzielt. Weitere Informationen zum Kindergeld hier.

Bei Scheidung

Auch im Falle einer Scheidung ist per Gesetz klar geregelt wer die Zulage vom Staat erhält. In einem solchen Fall bekommt derjenige die Zulage, der im ersten Monat eines Jahres das Kindergeld bezogen hat. Sollte das Kind bzw. die Kinder in einem laufenden Jahr zum nicht begünstigten Elternteil ziehen, so kann für das kommende Jahr die Berechtigung auf diesen Anleger übertragen werden.

Beispielrechnung

Um die gesamte Förderung erhalten zu können, sollten die Riester-Sparer den sogenannten Mindestbeitrag in den Vertrag einzahlen. Das sind vier Prozent des im Vorjahr erzielten Bruttoeinkommens abzüglich der erhaltenen Zuschüsse. Bei einem fiktiven Monatsgehalt von 2.000 Euro wären dies 80 Euro im Monat. Der Anleger hat zudem zwei Kinder: Eines ist vor 2008 geboren, das andere nach dem relevanten Jahr. Der Riester-Sparer erhält folgende Zulagen:

  • 154 Euro Grundzulage
  • 1,75 Prozent garantierte Mindestrendite auf den Sparanteil
  • 475 Euro Kinderzulage
  • 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus

Berufseinsteiger-Bonus wird einmalig im ersten Versicherungsjahr für Sparer gezahlt, die das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Riester Rente nur für Familien lohnend

Kritische Stimmen sind der Meinung, dass die Riester Rente letztendlich nur noch für Familien eine sinnvolle Altersvorsorge ist. Angesichts der ihnen zustehenden Zulagen ist diese Auffassung wohl verständlich. Für Alleinstehende sollten die Bedingungen genau geprüft werden, ob die Riester Rente noch sinnvoll ist.

Zusammenfassung

Für Familien mit Kindern gibt es pro Kind und pro Jahr bis zu 300 Euro an staatlicher Förderung hinzu. Andere erhalten eine solch hohe jährliche Riester-Förderung hingegen nicht. Trotz der lang andauernden Kritik bleibt hier festzuhalten, dass diese staatliche Altersvorsorge hier auf jeden Fall lohnt. Weitere Informationen gibt es hier.

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