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Gesellschaft

Urheberrechtsgeschützte Werke nicht gedankenlos herunterladen

By  Last updated: 11th Juni 2012

Wer viel im Internet unterwegs ist, der kann oft der Versuchung nicht widerstehen, sich Filme, Bilder und Musik herunterzuladen. Viele Werke unterliegen aber dem Urheberschutz und es können für den Surfer nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukommen. Trotzdem gibt es Hilfe bei Abmahnung, denn die Kosten, die der Anwalt und die Rechteinhaber fordern sind in den meisten Fällen überteuert. Der erste Gang sollte also zum Telefon sein, damit man sich der Hilfe eines gutes Anwalts versichert. Übrigens sind bei einer Abmahnung Schalast und Partner oder auch bei einer anderen Abmahnung Fernvertretungen an der Tagesordnung. Es macht also nichts, wenn der Klient in München wohnt und der Anwalt in Hamburg. Das erste Gespräch ist in der Regel kostenlos und der Klient erhält eine erste Einschätzung des Falles. Auf jeden Fall sollte man die Gelegenheit nützen und auch gleich über das Honorar verhandeln. Günstig ist es, wenn man einen Festbetrag ausmacht, denn so behält man die Kontrolle über die Kosten.

Wichtig ist es bei einem solchen Fall besonnen und überlegt vorzugehen und nicht vorschnell Unterschriften zu leisten, die man später vielleicht bereut. Besonders gilt das für die beiliegende Unterlassungserklärung. Da diese den Rechteverletzer auf eine sehr lange Zeit bindet, muss dieses Schriftstück sehr genau unter die Lupe genommen werden. In fast allen Fällen ist es sehr breit gefasst und schließt nicht nur das aktuelle Vergehen mit ein sondern auch die anderen Werke des Rechteinhabers. Ein Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung hat für den Mandanten weitreichende Folge. Dieses Dokument muss fast immer modifiziert und der jeweiligen konkreten Situation angepasst werden.

Auf gar keinen Fall darf man bei einer Filesharing Abmahnung den Kopf in den Sand stecken. Immer wieder liest man in Foren, dass das durchaus eine hilfreiche Taktik sein kann. Sicher, manche Forderungen sind nicht berechtigt und dann braucht der Mandant natürlich nicht zu bezahlen. Ob das aber hier der Fall ist, dass kann mit Sicherheit nur ein Anwalt bestimmten.





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